Aktuelles

Wahlbekanntmachung der Wahlleitung (Stadtratswahl am 12. September 2021)

Für die Wahl zum Rat der Stadt Weener (Ems) am 12. September 2021 fordere ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und mache Folgendes bekannt:

 

Zahl der zu wählenden Vertreter*innen

Die Zahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder beträgt 32.

Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Im Wahlgebiet der Stadt Weener (Ems) besteht ein Wahlbereich.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von einer Partei i. S. d. Artikels 21 Grundgesetz, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden.
Form und Inhalt eines Wahlvorschlages müssen den Bestimmungen der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 31 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen. Es sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die ggf. kostenlos bei der Stadtwahlleitung erhältlich sind. 

Höchstzahl der Bewerber*innen je Wahlvorschlag

Ein Wahlvorschlag darf bei Parteien und Wählergruppen höchstens 37 Bewerber*innen enthalten, bei Einzelbewerber*innen nur den Namen einer Person.

Unterschriften für Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.
Außerdem muss der Wahlvorschlag von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Unterstützungsunterschriften sind nur gültig, wenn sie auf amtlichen Formblättern geleistet sind. Diese werden von der Stadtwahlleitung auf Anforderung kostenfrei ausgegeben.
Nach § 21 Abs. 10 NKWG sind in der Stadt Weener (Ems) folgende Parteien und Wählergruppen aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Stadtrat, dem Niedersächsischen Landtag oder dem Deutschen Bundestag von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE.)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Die Friesen (Die Friesen)
  • Unabhängige Wählergemeinschaft Weener (UWG Weener)
  • Gemeinsam für Weener (GfW)
  • Bürgerforum Soziale Fraktion Weener (Soziale Fraktion Weener)

Einreichungsfrist der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am Montag, 26.07.2021, 18:00 Uhr beim Stadtwahlleiter der Stadt Weener (Ems), Osterstraße 1, 26826 Weener, einzureichen.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, müssen verspätet eingehende Wahlvorschläge zurückgewiesen werden. Bei postalischer Übersendung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Stadtwahlleitung maßgebend, nicht der Zeitpunkt der Absendung.

Wahlanzeige

Parteien, die nicht unter Punkt V. aufgeführt sind, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 NKWG spätestens am Montag, 14. Juni 2021, bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. 

Weener, 01. April 2021

Ludwig Sonnenberg
(Stadtwahlleiter)