Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am Sonntag, 23. Februar 2025 stattfinden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten - somit mindestens seit dem 23. November 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin).
Ebenso sind dort Informationen zum Wahlrecht für im Ausland lebende deutsche Staatsbürger (Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin) und zur Möglichkeit der Briefwahl (Briefwahl - Die Bundeswahlleiterin) veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der verkürzten Fristen durch die vorgezogene Neuwahl die Ausgabe von Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens am 07. Februar 2025 beginnen kann.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Wahlamt unter der Tel.-Nr. 04951-305 220 gerne zur Verfügung.