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Stadt verzichtet auf Gebührenerhebung für Kindertagesstätten für den Monat April

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat beschlossen, aus Kulanzgründen bzw. familienpolitischen Gesichtspunkten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund der Schließung der kommunalen Kindertagesstätten wegen der Corona-Krise zunächst für den Monat April 2020 vorzunehmen.

Zwar besteht aus rechtlicher Sicht – insbesondere aufgrund einer entsprechenden Regelung in der städtischen Gebührensatzung – kein Anspruch auf Kürzung der Gebühren für die Erziehungsberechtigten. Es obliegt jedoch den Kommunen, Elternbeiträge aus Kulanzgründen oder familienpolitischen Gesichtspunkten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu erstatten. Von dieser Regelung macht die Stadt Weener (Ems) nun ebenfalls Gebrauch. Der Gebührenausfall beläuft sich dadurch auf einen Betrag in Höhe von ca. 17.500 Euro.

Bei Eltern, die zur Zahlung der Gebühren eine Einzugsermächtigung erteilt hatten, wird der Einzug für diesen Monat ausgesetzt. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können die Beitragszahlung für April aussetzen oder erhalten die Gebühren andernfalls zurückerstattet.