Die Stadt Weener (Ems) hat gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie des § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durchgeführt. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) wurde der Öffentlichkeit in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 24.09.2020 vorgestellt und in der Zeit vom 16.10.2020 bis einschließlich 16.11.2020 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Der Rat der Stadt Weener (Ems) hat den Lärmaktionsplan in seiner Sitzung am 10.10.2020 beschlossen. Damit ist der Lärmaktionsplan in Kraft getreten.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Weener (Ems) kann im Internet unter www.weener.de unter der Rubrik Bauen & Wohnen oder im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, 26826 Weener, Zimmer 2 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme eingesehen werden.
Weener, den 16.12.2020
Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister
Ludwig Sonnenberg