Aktuelles

Bekanntmachung über die Vorschlagsliste für die Schöffen und Ersatzschöffen

Die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Ersatzschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Leer und am Landgericht Aurich liegt nach Beschluss des Rates vom 25.05.2023 vor.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 17.07.2023 bis zum 24.07.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Weener (Ems), Osterstraße 1, 26826 Weener, in Zimmer 31 während der Öffnungszeiten aus. 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Weener, 03. Juli 2023                                              

Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister

Heiko Abbas