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6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 W „Industriegebiet Geiseweg“

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) beschloss am 14.03.2024, den Bebauungsplan Nr. 40 W „Industriegebiet Geiseweg“ in einem Teilbereich zu ändern. Auf einer Fläche im westlichen Bereich des Bebauungsplangebietes wird ein Industriegebiet und eine Grünfläche festgesetzt. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Verschiebung der Baugrenzen nach Westen, Norden und Süden, um zusätzlichen Platz für das EBS-Ballenlager zu schaffen.  
Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes ist dem nachstehenden  Kartenausschnitt zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 

Die in der Umweltprüfung ermittelten voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur und Sachgüter sind im Umweltbericht beschrieben und bewertet worden. 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Weener (Ems) hat am 14.03.2024 den Entwürfen zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 W „Industriegebiet Geiseweg“ zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.    

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 6. Änderung Bebauungsplanes Nr. 40 W „Industriegebiet Geiseweg“ und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 03.04.2024 bis einschließlich 04.05.2024 auf der Internetseite https://www.weener.de/bauen-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Bauamt der Stadt Weener (Ems), Marktstraße 3, Zimmer 2, während der Dienststunden eingesehen werden.  
    
Zeitgleich erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 

Während der Frist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen an die Stadt Weener (Ems) – vorzugsweise per E-Mail an info@weener.de - zu richten. 

Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und darüber entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EUDSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Weener (Ems) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Weener, den 15.03.2024
                        
Stadt Weener (Ems)
Der Bürgermeister

(Heiko Abbas)