Die Stadt Weener (Ems) hat die Abgabenbescheide für das Jahr 2025 verschickt. Aufgrund der Änderungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform wird auf folgendes hingewiesen:
Allgemeines
Zum 01. Januar 2025 ist eine umfassende Grundsteuerreform in Kraft getreten, da das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung auf Grundlage der Einheitswerte vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.
Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Niedersachsen waren im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Anschließend hat das Finanzamt entsprechende Grundsteuermessbescheide erlassen. Die erforderliche Neubewertung der Grundstücke erfolgte in Niedersachsen über ein sogenanntes Flächen-Lage-Modell, die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wurden über ein bundeseinheitliches Modell bewertet.
Auf Grundlage dieser Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes erhebt die Stadt Weener (Ems) die Grundsteuern.
Berechnung der Grundsteuer
Zur Berechnung der Grundsteuer wird der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag (im Grundsteuerbescheid unter „Berechnungseinheit“ aufgeführt) mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert.
Hebesätze ab 2025
Die Grundsteuerreform soll in Niedersachsen aufkommensneutral durchgeführt werden, weshalb das Gesamtaufkommen an der Grundsteuer für die Stadt Weener (Ems) im Vergleich zum Vorjahr gleich bleibt.
Da sich die Grundsteuermessbeträge durch die Grundsteuerreform verändert haben, war es für die Stadt Weener (Ems) erforderlich, neue aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B (zuvor jeweils 390 Prozent) zu ermitteln.
Die aufkommensneutralen Hebesätze wurden vom Rat der Stadt Weener (Ems) in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossen und in einer Hebesatzsatzung festgesetzt. Sie betragen 463 Prozent für die Grundsteuer A und 248 Prozent für die Grundsteuer B. Die Hebesatzsatzung der Stadt Weener (Ems) kann hier eingesehen werden.
Mit diesen neuen Hebesätzen wird sichergestellt, dass das Gesamtaufkommen an der Grundsteuer für die Stadt Weener (Ems) weder steigt noch sinkt und die Grundsteuerreform dementsprechend aufkommensneutral durchgeführt wird. Auch wenn das Gesamtaufkommen an der Grundsteuer in der Höhe gleich bleibt, werden sich die Grundsteuerzahlungen für viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ändern. Einige werden durch die Grundsteuerreform zukünftig mehr bezahlen müssen, andere dafür weniger (Belastungsverschiebung). Dies ist das Ergebnis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sowie der damit verbundenen Grundsteuerreform.
Prüfschema
Das Finanzamt Leer hat im Rahmen der Grundsteuerreform ein Prüfschema mit zusätzlichen Informationen und Hinweisen erstellt. Hiermit können Sie Ihren Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit überprüfen. Dieses Schreiben hat die Stadt Weener (Ems) den Grundsteuerbescheiden als Anlage beigefügt.
Das Schreiben können Sie zusätzlich hier herunterladen.
Ansprechpartner
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Stadt Weener (Ems) keinen Einfluss auf die Festsetzung und Höhe Ihres Grundsteuermessbetrages hat. Bei entsprechenden Fragen kontaktieren Sie bitte das zuständige Finanzamt.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie zudem auf der Rückseite Ihres Grundsteuerbescheides. Sollten Sie weitere Fragen zur Berechnung des Hebesatzes oder zur Jahresveranlagung haben, dann kontaktieren Sie gerne unser Steueramt (Tel. 04951/305-150, E-Mail steueramt(at)weener.de).
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen unter anderem über die folgenden Links:
- Schon gewusst? Allgemeines zur Grundsteuer | Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Nachgefragt! Frequently Asked Questions (FAQ) | Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Grundsteuerreform in Niedersachsen | Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Grundsteuer B (Grundvermögen) | Landesamt für Steuern Niedersachsen
- Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) | Landesamt für Steuern Niedersachsen