Wie bekomme ich einen Termin zur Eheschließung in Weener?

Bitte melden Sie sich bei uns und machen sich gerne vorher Gedanken über einen Termin für Ihren ganz besonderen persönlichen Hochzeitstag.

Diesen stimmen wir dann mit den Örtlichkeiten ab und geben Ihnen eine Rückmeldung.

Erst die erfolgte vollständige Anmeldung zur Eheschließung (maximal 6 Monate vor dem Eheschließungstermin möglich), macht ihren Termin verbindlich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei ausländischen Staatsangehörigen sowie ausländischen Ehescheidungen- und schließungen keine Termine im Vorfeld abgestimmt werden können.

Hierzu sind leider in der Regel weitere Unterlagen und umfangreichere Prüfrungen notwendig (z. B. Einholen von gerichtlichen Bestätigungen, dass die Ehe geschlossen werden darf.).

Rufen Sie gerne an unter 04951 305-260, melden Sich per E-Mail (standesamt(at)weener.de) mit Ihren Daten oder kommen zu den Öffnungszeiten persönlich vorbei .

Geben sie bitte folgende Daten an:

  1. Wunschtermin – und Zeit, evtl. Alternativtermine
  2. Eheschließungsort
  3. Daten der beiden Eheschließenden (Name, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
  4. bisheriger Familienstand
  5. gemeinsame Kinder
  6. Telefonnummer.

Wo kann ich in Weener die Ehe schließen?

Trauzimmer des Rathauses in Weener

In unserem Trauzimmer des Rathauses mit der historischen Wandbespannung können einschließlich Ihnen 20 Gäste Platz finden.

Das Trauzimmer kann über den Haupteingang des Rathauses mit einem Lift barrierefrei erreicht werden (große Elektrorollstühle funktionieren leider nicht).

Organeum in Weener

In unserem gewidmeten Trauzimmer im Organeum finden mit Ihnen gemeinsam 22 Gäste Platz.

Wenn Sie viele Gäste an Ihrem Glück teilhaben lassen möchten, finden im 2. Raum noch 20 Gäste zusätzlich Platz.

Gut Halte in Weener

Auf dem Gut Halte im Confideum können Sie mit insgesamt ca. 20 Gästen (einschließlich Ihnen) Ihre Ehe schließen.

Alles Weitere zu den Räumlichkeiten erfahren Sie über www.papenburg-hotel.de bzw. direkt über das Gut Halte: 04961 2317

Welche Gebühren fallen für eine Eheschließung an?

  • Beide Eheschließenden besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit: 50,00 €
  • Besitzt einer oder beide der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit: zusätzlich je Staatsangehörigkeit 40,00 €
  • Zwei Eheurkunden: 15,00 €
  • Stammbuch: je nach Ausführung (freiwillig)
  • Zusätzliche Gebühr für Eheschließungen außerhalb der örtlich festgelegten Dienstzeiten: 100,00 € (Zeiten speziell erfragen)
  • Für Eheschließungen im Confideum auf dem Gut Halte fällt ein Nutzungsentgelt bzw. weitere Kosten an, die mit diesen speziell abgerechnet werden müssen (Bitte informieren Sie sich hierzu unter www.papenburg-hotel.de)
  • Buchung von Sektgläsern bis 15 Gläser 10,00 €, ab 16 Gläser bis ca. 40 Gläser 20,00 € (Organeum und Rathaus, Getränke bringen Sie bitte selber mit und organisieren sich jemanden, der diese dann ausschenkt.)
  • 2. Raum im Organeum 25,00 €
  • Es können im Einzelfall weitere Kosten entstehen.

Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt persönlich von beiden Eheschließenden vor Ort, wo zumindest einer der Hauptwohnungen ist, gerne nach voriger Terminabsprache.

Beide Eheschließenden besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Personalausweis oder Reisepass in jedem Fall

Zusätzlich

Der Familienstand ist ledig (noch nie verheiratet gewesen)

  • Aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister in der Regel nicht älter als 6 Monate

Der Familienstand ist geschieden

  • Aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister in der Regel nicht älter als 6 Monate
  • Aktueller beglaubigter Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvemerk (Tod oder Scheidung), evtl. bei einer Ehescheidung das Scheidungsurteil

Sie haben gemeinsame Kinder:

Aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunden der Kinder

Die Urkunden innerhalb von Deutschland sind in der Regel unkompliziert zu beschaffen. Eine Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde von „vor Urzeiten“ sind zwar sehr schön, reichen aber zur Anmeldung der Eheschließung nicht.  Dort geht nicht raus hervor, ob Sie z. B. mit dem zukünftigen Ehepartner/in direkt miteinander verwandt sind.

Meistens genügt ein Blick auf die direkte Homepage der Gemeinden, wo Sie geboren sind bzw. seinerzeit geheiratet haben. Sie können die Urkunde dort direkt beantragen. Das ist der einfachste Weg. Als Tipp: In den meisten Gemeinden gibt es ein Portal zur Beantragung -wie bei uns Open Rathaus – auf deren Homepage.

Sofern die Personenstandsregister (Geburt, vorige Ehe) im Standesamt Weener (Ems) geführt werden, sind diese Unterlagen vorab nicht vorzulegen, da wir auf diese Daten bei der Anmeldung direkt zugreifen können.

Besitzt einer der zukünftigen Eheschließenden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit oder hat die letzte Eheschließung eines der Verlobten im Ausland stattgefunden beziehungsweise wurde dort geschieden, setzen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung. In diesen Fällen kann die Beschaffung der Unterlagen beziehungsweise die Prüfung der Ehevoraussetzungen gegebenenfalls einige Monate in Anspruch nehmen.